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Mit dieser Anzeige bieten wir, Firma sylt-immo.biz, Ihnen das dargestellte Objekt und zugleich unsere Dienste als Makler an.
Wir können keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angebotsangaben richtig sind und das Objekt im Augenblick des Zugangs dieser Offerte noch verfügbar ist.
Der Inhalt ist vertraulich. Sie dürfen daher weder das Angebot noch Einzelheiten daraus Dritten ohne unsere Einwilligung weitergeben. Anderenfalls haften Sie - unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruches - im Falle eines Vertragsabschlußes durch den Dritten für die entgangene Courtage.
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, z. B. wenn Sie sich mit uns, oder dem Eigentümer direkt in Verbindung setzen.
Unser Courtageanspruch wird dadurch nicht berührt, dass statt des ursprünglichen beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf u.a.), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
Die angegebene Courtage zahlen Sie nur, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst wenn wir beim Vertragsabschluss nicht mitwirken.
Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt (Vorkenntnis), hat er dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadenersatzanspruch der Firma sylt-immo.biz.
Sie sind damit einverstanden, dass wir auch für Ihren Vertragspartner courtagepflichtig tätig sind.
Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Kündigungen des Maklervertrages ausschließlich in Schriftform.
Die angegebenen Gesamtflächen (Wohn- und Nutzflächen) sind die realen Nutzflächen, entlang der Fußleiste eines jeden Raumes gemessen. Sie sind nicht, wie bei der Berechnung nach DIN 283 durch Dachschrägen oder dergleichen abgemindert, sondern erfassen die gesamte tatsächliche vorhandene Fußbodenfläche. Geringe Toleranzen, die sich durch die Bauausführung ergeben, bleiben vorbehalten. Die Räumlichkeiten im UG (Keller) und Spitzboden sind nach § 46 (I) LBO-SH nicht zum dauernden Aufenthalt gedacht.
Gerichtsstand ist Niebüll.
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